Überprüfen sie ihre Versicherungsdeckung "Wasserschäden an Gebäuden"

In den vergangenen Jahren wurde bei Wasserleitungsbrüchen im privaten Grundstückbereich vermehrt festgestellt, dass die Versicherungsdeckung der Abonnenten eher knapp gewählt, oder gar nicht vorhanden sind. Beachten sie, dass für Schäden am Hausanschluss ab Grundstückgrenze / Schieber der Wasserbezüger verantwortlich ist und im Falle von Wasserleitungsbrüchen in diesem Bereich für die Kosten (Freilgen / Eindecken / Reparatur) vollumfänglich aufkommen muss. Bei Fragen nehmen sie mit ihrer Versicherung Kontakt auf und prüfen sie ihre Versicherungsdeckung der Gebäudewasserversicherung (geborstene Leitungen.) Eine Versicherungssumme von Fr. 5'000.-- für so genannte Freilegungs- und Lecksuchkosten ist realistisch. Je nach Topografie , Rohrlänge und Belag kann die Deckung in Schritten von Fr. 1'000.-- erhöht werden.

Bei Fragen in Zusammenhang mit der Wasserversorgung stehen wir ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

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