Ab Januar 2019 (Wasserverbrauch 2018) wird das neue Reglement mit der entsprechenden Vollzugsverordnung angewendet. Neu gilt:

Grundgebühr
Fr. 0.12 pro gewichtetem Quadratmeter Grundstückfläche  

Mengengebühr
Fr. 0.70 pro m3 bezogenem Frischwasser

zuzüglich 2.5 % MwSt

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